Zeppelinschule Mönchengladbach
FAQHäufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um den Schulalltag.
Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, sprechen Sie uns gerne an.
Krankmeldung und Gesundheit
Wie melde ich mein Kind krank?
Falls Ihr Kind erkrankt ist, teilen Sie es uns bitte telefonisch morgens bis 8.10 Uhr, per Messenger-Nachricht an die Klassenleitung oder schriftlich (über einen anderen Schüler) mit. Ab 7.45 Uhr ist immer jemand da, oft auch schon früher. Eine sofortige Benachrichtigung ist wichtig, damit sich die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer keine Sorgen über den Verbleib Ihres Kindes machen muss. Sollte Ihr Kind unter einer ansteckenden, meldepflichtigen Krankheit leiden, ist dies der Schule unverzüglich mitzuteilen.
Wenn Ihr Kind wieder zur Schule gehen kann, müssen Sie ihm eine schriftliche Entschuldigung mitgeben. Bitte schreiben Sie auf, warum Ihr Kind gefehlt hat.
Bei Erkrankung Ihres Kindes innerhalb der Unterrichtszeit melden wir uns bei Ihnen und bitten Sie, das Kind abzuholen. Wir schicken keine kranken Schüler allein nach Hause! Bitte geben Sie der Klassenlehrerin immer eine oder mehrere aktuelle Telefonnummern, unter der wir im Notfall jemanden erreichen können.
Bei welchen Erkrankungen meines Kindes muss eine sofortige Meldung in der Schule erfolgen?
Um Ansteckungen und Epidemien zu verhindern, sind wir als Schule verpflichtet, das Auftreten bestimmter Krankheiten dem Gesundheitsamt zu melden. Auf der Internetseite http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__34.html können Sie nachlesen, um welche Krankheiten es sich handelt. Sollte Ihr Kind an einer dieser Krankheiten erkrankt sein bzw. der Verdacht auf eine dieser Krankheiten bestehen, fordern wir Sie auf, unverzüglich die Schule zu informieren.
Wie ist das Vorgehen bei einem Kopflausfall in der Schule?
Sobald in der Schule Läuse auftreten, werden alle Eltern der Schule schriftlich darüber informiert und aufgefordert, den Kopf ihres Kindes daraufhin zu untersuchen.
Sollten Sie bei Ihrem Kind Läuse oder Nissen feststellen, sind Sie nach §34(5) Infektionsschutzgesetz verpflichtet, sofort die Schule zu benachrichtigen. Ihr Kind darf erst wieder die Schule besuchen, wenn Sie den Kopf mit einem zugelassenen Arzneimittel aus der Apotheke behandelt haben. Es besteht ein Besuchsverbot, bis eine erste Behandlung korrekt durchgeführt wurde und der Schule eine schriftliche Bescheinigung hierüber vorliegt (Formular ist in der Schule oder als Download erhältlich). Erst dann kann das Kind wieder am Unterricht teilnehmen. Die Behandlung ist nach 8–10 Tagen unbedingt zu wiederholen!
In der Schule bekommen Sie Informationen, was Sie sonst noch unternehmen müssen, um die Verbreitung der Läuse zu verhindern.
Bei wiederholtem Befall innerhalb von 4 Wochen ist ein schriftliches ärztliches Attest erforderlich.
Gibt es im Sommer bei sehr heißen Temperaturen hitzefrei?
In den Sommermonaten können bei lang anhaltender Hitze die Temperaturen in unseren Klassenräumen zum Teil sehr ansteigen, so dass ein konzentriertes Arbeiten der Kinder kaum möglich ist. Bei Temperaturen im Klassenraum von über 25 Grad Celsius kann es dann nach vorheriger Ankündigung „Hitzefrei” geben.
Kinder, die nicht früher nach Hause gehen können, werden bis zum Schulschluss beaufsichtigt. Geben Sie in diesem Fall bitte einfach kurz der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Bescheid.
Schulalltag & Organisation
Ab wann wird mein Kind morgens auf dem Schulhof beaufsichtigt?
Die Schüler werden ab 7.50 Uhr auf dem Schulhof beaufsichtigt. Auf dem Schulweg tragen die Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht.
Die Aufsichtspflicht der Schule endet 10 min. nach dem Unterrichtsschluss bzw. mit dem Betreuungsschluss des Kindes. Die Kinder sollen direkt nach Unterrichtsschluss bzw. nach Betreuungsschluss nach Hause gehen.
Wie lange sollte mein Kind täglich für die Hausaufgaben brauchen?
Hausaufgaben können für jedes Kind individuell verschieden sein. Freitags gibt es nur in Ausnahmefällen Hausaufgaben. Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klassen sollen etwa 30 min. und Schüler und Schülerinnen der 3. und 4. Klassen ca. 45 min. täglich Hausaufgaben machen. Damit ist die tatsächliche Arbeitszeit gemeint.
Falls Ihr Kind wesentlich länger dafür benötigt, unterbrechen Sie bitte die Arbeit des Kindes und schreiben eine kleine Notiz dazu und/oder nehmen Sie Kontakt zu der Lehrerin oder dem Lehrer auf. Dies gilt besonders, wenn Ihr Kind über längere Zeit Probleme mit den Hausaufgaben hat.
Was sollte ich meinem Kind zum Frühstücken mitgeben?
Bitte geben Sie Ihrem Kind das Frühstück in einer wieder verwendbaren Dose und einer auslaufsicheren Mehrwegflasche aus Kunststoff (Glas ist nicht erlaubt!) mit. So entsteht kein unnötiger Abfall.
Bitte achten Sie auf ein gesundes Frühstück. Frisches Obst, gesundes Brot mit Aufschnitt und geschnittenes Gemüse sollten das Frühstück der Wahl sein. Wir thematisieren gesunde Ernährung auch im Unterricht und sind dankbar, wenn Sie die Kinder dabei unterstützen.
Was ist für den Sport- und Schwimmunterricht zu beachten?
In unserer Sporthalle dürfen nur Turnschuhe mit hellen Sohlen getragen werden. Schmuck darf nicht getragen werden.
Der Schwimmunterricht findet im Vitusbad statt. Die Kinder werden mit dem Bus transportiert.
Falls Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen kann, benötigen wir eine schriftliche Mitteilung oder ein ärztliches Attest.
Regeln & Ausstattung
Dürfen Handys mit in die Schule gebracht werden?
Handys müssen zu Hause oder ausgeschaltet im Tornister bleiben.
Gameboys, mp3-Player o. ä. dürfen nicht mitgebracht werden.
Wir übernehmen keine Haftung für elektronische Geräte.
Wie ist mit geliehenen Büchern umzugehen?
Bitte achten Sie darauf, dass alle Schulbücher eingebunden werden.
Bei Verlust oder Beschädigung müssen sie ersetzt werden.
Bücher aus der Schulbücherei müssen sorgsam behandelt und rechtzeitig zurückgegeben werden.
Was sollte bei der Schultasche meines Kindes beachtet werden?
Rucksäcke oder Tüten sind für Schulbücher meist ungeeignet.
Bitte achten Sie darauf, dass kein unnötiges Gewicht transportiert wird.
Schulweg & Sicherheit
Was ist für den Schulweg meines Kindes zu beachten?
Weisen Sie Ihr Kind auf Gefahrenstellen hin. Der kürzeste Weg ist nicht immer der sicherste.
Ihr Kind kann den Schulweg nach einer Eingewöhnungszeit meist alleine bewältigen.
Nutzen Sie bei Bedarf die vorgesehenen Parkplätze und beachten Sie das Halteverbot vor der Schule.
Mitwirkung & Schule
Wie kann ich mich als Elternteil engagieren?
Ehrenamtliches Engagement wird in unserer Schule gern gesehen. Wir freuen uns über Unterstützung bei Ausflügen, in der Bücherei oder beim gesunden Frühstück.
Auch der Förderverein freut sich über neue Mitglieder.
Kann mein Kind beurlaubt werden?
Beurlaubungen bis zu zwei Tage kann die Klassenleitung genehmigen, darüber hinaus die Schulleitung.
Sie müssen rechtzeitig schriftlich beantragt werden.
Vor oder nach den Ferien sind Beurlaubungen nicht erlaubt.
Wie werden Eltern bei Unterrichtsausfall informiert?
Sie werden bei Unterrichtsausfällen so zeitnah wie möglich über den Logineo-Messenger informiert.
Gibt es Patenschaften zwischen Schülern?
Jeder Erstklässler hat einen Paten aus dem 4. Schuljahr, der beim Start in den Schulalltag hilft.
Noch Fragen offen?
Wenn Sie hier keine passende Antwort gefunden haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sprechen Sie uns an!
